Arbeitsplatzmessung

Durchführung von Arbeitsplatzmessungen und Analyse der Schadstoffe

Bevor Gefahrstoffe im Unternehmen eingesetzt werden dürfen, sind laut Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV) zunächst alle gesundheitlichen Gefährdungen durch Einatmen, Hautkontakt und durch die chemisch-physikalischen Eigenschaften der Stoffe in Form einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten und zu bewerten. Wie eine solche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, beschreiben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 400).
Die TRGS 402 beschreibt, wie die Konzentration in der Atemluft durch Arbeitsplatzmessungen ermittelt und beurteilt werden kann, um die in der GefStoffV festgelegten, gesundheitsbasierten Grenzwerte der Schadstoffe für Arbeitsplätze (AGW) einzuhalten.

Beispiele für Arbeitsplatzmessungen sind Messungen

  • auf Staub und Schwermetalle in Galvanikbetrieben,
  • auf Kühlschmierstoffe in metallbearbeitenden Betrieben oder
  • auf biologische Arbeitsstoffe in Entsorgungsbetrieben.

Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher, denn wir besitzen sowohl für die Probenahme wie auch die analytische Auswertung von Proben im Labor alle erforderlichen Akkreditierungen.Unsere Experten führen die Untersuchungen auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und der auf diesen Verordnungen fußenden Regelwerke durch.

ArbeitsplatzmessungGefahrstoffschutz für Ihre Mitarbeiter

Sind Ihre Mitarbeiter gefährlichen Arbeitsstoffen ausgesetzt? Verarbeiten Sie giftige, ätzende oder sensibilisierende Stoffe, Krankheitserreger, Pilze oder Bakterien? Dann brauchen Ihre Arbeitnehmer besonderen Schutz. Wir führen in Ihrem Auftrag Arbeitsplatzmessungen und die Analyse der Schadstoffe gemäß Gefahrstoffverordnung oder Biostoffverordnung durch. Sollten auf Grund der Messergebnisse zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, unterstützen unsere Experten Sie bei der weiteren Vorgehensweise.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit den Arbeitsplatzmessungen und Gefährundungsbeurteilungen durch unsere Sachverständigen

  • erhalten Sie verlässliche Ergebnisse zu Belastungen an Ihren Arbeitsplätzen durch das Ingenieurbüro Spark als außerbetriebliche Messstelle für Arbeitsplatzmessungen.
  • dokumentieren Sie die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung und Biostoffverordnung
    minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko
  • engagieren Sie sich im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und senken Ihre Ausfallzeiten
  • stärken Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter in einen sicheren Arbeitsplatz
  • profitieren Sie von der hohen Akzeptanz unserer Gutachten bei Endverbrauchern und Behörden

 

Leistungsspektrum:

Messungen von A-Z: vom Aufwachraum im Krankenhaus bis zum Zerkleinerer in der Wertstoffsortieranlage, von Automobil-herstellern über Bäckereien und Schreinereien bis zum Zahnarzt, von Asbest über Dieselruß, Mikroorganismen und Staub bis zu Zinkoxid.

  • Arbeitsplatzmessungen und Arbeitsbereichsanalysen nach Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 402 und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
    Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV
  • Untersuchungen nach Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung
  • Sondermessungen, Messungen im Eigeninteresse, Überprüfung der Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen
  • Restverschmutzungsuntersuchungen

Weitere Leistungen, von denen Sie profitieren. Wir bieten Ihnen kompetenten Prüf- und Beratungsservice auch in vielen angrenzenden Bereichen.

Wir messen für Sie nach den folgenden Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Vorgaben:

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondereTRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
    • TRGS 402 - Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
    • TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte
    • TRGS 905 - Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
  • TRGS 910 - Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
  • Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA), insbesondere
    • TRBA 405 - Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR (diverse) vormals Arbeitsstättenrichtlinien