Arbeitsplatzmessung und Analyse der Schadstoffe in Nürnberg
Bevor Gefahrstoffe im Unternehmen eingesetzt werden dürfen, sind laut Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV) zunächst alle gesundheitlichen Gefährdungen durch Einatmen, Hautkontakt und durch die chemisch-physikalischen Eigenschaften der Stoffe in Form einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten und zu bewerten. Wie eine solche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, beschreiben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 400).
Die TRGS 402 beschreibt, wie die Konzentration in der Atemluft durch Arbeitsplatzmessungen ermittelt und beurteilt werden kann, um die in der GefStoffV festgelegten, gesundheitsbasierten Grenzwerte der Schadstoffe für Arbeitsplätze (AGW) einzuhalten.
Beispiele für Arbeitsplatzmessungen sind Messungen
- auf Staub und Schwermetalle in Galvanikbetrieben,
- auf Kühlschmierstoffe in metallbearbeitenden Betrieben oder
- auf biologische Arbeitsstoffe in Entsorgungsbetrieben.
Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher, denn wir besitzen sowohl für die Probenahme wie auch die analytische Auswertung von Proben im Labor alle erforderlichen Akkreditierungen.Unsere Experten führen die Untersuchungen auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und der auf diesen Verordnungen fußenden Regelwerke durch.